StB Steuerberater
Haftungsrisiken für mich?
Als Steuerberater tragen Sie im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung für GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer gewisse Haftungsrisiken. Neben den steuerlichen Problemen, die sich schon bei der
Als Steuerberater tragen Sie im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung für GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer gewisse Haftungsrisiken. Neben den steuerlichen Problemen, die sich schon bei der
Neueinrichtung oder bei Änderungen in der Gegenwart ergeben können, enthalten Pensionszusagen oft Formulierungen und Regelungen, die erst bei Eintritt bestimmter Ereignisse Probleme auslösen können.
Solche Ereignisse sind i.d.R.:
- Vorzeitiges Ausscheiden des GGF vor Erreichen
des Pensionsalters - Übergabe an einen Nachfolger
- Veräußerung der GmbH
- Aufnahme neuer Gesellschafter(-Geschäftsführer)
- Kreditaufnahme
Leider ist es kaum möglich, Fehler der Vergangenheit zu korrigieren, der Schaden, der
für Ihren Mandanten entstehen kann, ist unter Umständen erheblich oder gar existenzbedrohend. Daher ist es aus unserer Sicht unerlässlich, die Pensionszusagen Ihrer Mandanten
regelmäßig
zu überprüfen, um auch in der Zukunft liegende Haftungsfallen zu entschärfen. Frühzeitiges Handeln
erspart Ihrem Mandanten in vielen Fällen unnötige Kosten.
Warum mit einem Fachmann auf diesem Gebiet zusammenarbeiten?
Wenn Sie in der Beratung Ihres Mandanten einen Fachmann für dieses Thema ins Spiel bringen,
reduziert dies Ihre Haftungsrisiken auch Ihren Beratungsaufwand. Neben der optimierten steuerlichen
Gestaltung durch Ausnutzung der Handlungsspielräume, erhält Ihr Mandant von uns auch Beratung zu
seiner Versorgungsgestaltung.
Durch regelmäßige Betreuung und Überprüfung der betrieblichen
Altersversorgung Ihrer Mandanten werden Probleme frühzeitig erkannt, Neuerungen aus Gesetzgebung
und Rechtsprechung umgesetzt und so die Versorgungen immer auf dem neusten Stand gehalten.
Ihr Mandant wird dies positiv aufnehmen.
Welche meiner Mandanten benötigen Beratung?
Im nachfolgenden sog. Quickcheck können Sie die am häufigsten Problembereiche in Pensionszusagen Ihrer Mandanten auch selbst überprüfen und erkennen, ob Handlungsbedarf besteht. ( vdabbakw )