Quickcheck
Wie können Sie erkennen, ob Ihre Pensionszusage Mängel enthält?
Folgende besonders wichtige Punkte können leicht selbst überprüft werden:
- Verdeckte Gewinnausschüttung bei vorzeitigem Ausscheiden
- Korrekte und unangreifbare Insolvenzsicherung
- Finanzierung der Pensionszusage
Zur Überprüfung benötigen Sie lediglich 10 Minuten Zeit und einige Dokumente:
- Text der Pensionszusage
- Jüngstes Versicherungsmathematisches Gutachten
- Jüngste Aktivwertmitteilung Ihrer Rückdeckungsversicherung bzw. Kontoauszüge u.ä.
Verdeckte Gewinnausschüttung bei vorzeitigem Ausscheiden
Sind bei Pensionszusagen an beherrschende GGF Formulierungen enthalten, die vGA enthalten?
Folgende Formulierung bewirkt bei vorzeitigem Ausscheiden bzw.
vorgezogenem Ruhestand:
Die unverfallbare Anwartschaft bemisst sich nach dem Verhältnis der tatsächlich zur gesamt möglichen Dienstzeit
Hohes Schadenpotential!!
Fehlende Fluktuationsregelung
Das Fehlen einer Formulierung, die die Verfahrensweise bei vorz. Ausscheiden regelt,
hätte den Verlust aller Ansprüche für den GGF zur Folge gehabt.
Beispiel verdeckte Gewinnausschüttung vGA
Unverfallbarkeit - Höhe des ratierlichen Anspruchs
Beispiel: vorzeitiges Ausscheiden
- Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer - geboren Januar 1951
- Diensteintritt mit 30 - 1981
- Zusageerteilung mit 50 - 2001
- Zusage auf € 60.000,00 Altersrente zum 65. Lebensjahr (Festrente)
- Ausscheiden mit unverfallbaren Anwartschaften mit 55 - 2006
Die m/n-tel-Berechnung laut Dienstvertrag stellt sich wie folgt dar:
m = tatsächliche Dienstzeit seit Diensteintritt = 25 Jahre (von 30 bis 55)
n = maximal mögliche Dienstzeit = 35 Jahre (von 30 bis 65)
m/n-tel = 25/35 = 71,43% aus € 60.000,00 € = € 42.857,00 €
Es ergibt sich eine ratierliche Anwartschaft auf eine Altersrente in Höhe von
€ 42.857,00. In dieser Höhe ist das zusagende Unternehmen dienstvertraglich
gegenüber dem Versorgungsberechtigten in der Verpflichtung und hat in der
Handelsbilanz Rückstellungen zu bilden.
Rückstellungen in der Vorjahresbilanz vor Ausscheiden
(Teilwert für Altersrente in Höhe von € 60.000,00 €) |
€ 291.438,00 |
Rückstellung im Jahr des Ausscheidens
(Anwartschaftsbarwert für Altersrente in Höhe von € 42.857,00)
|
€ 249.438,00 |
Rückstellungsauflösung in Höhe von |
€ 42.000,00 |
m/n-tel-Berechnung lauf Auffassung des BFH - mit entsprechender Konsequenz für die Steuerbilanz:
m = tatsächliche Dienstzeit seit Zusageerteilung = 5 Jahre (von 50 bis 55)
n = maximal mögliche Dienstzeit seit Zusageerteilung = 15 Jahre (von 50 bis 65)
m/n-tel = 5/15 = 33,33% aus € 60.000,00 = € 20.000,00
Rückstellung in der Vorjahresbilanz vor Ausscheiden
(Teilwert für Altersrente in Höhe von € 60.000 ) |
€ 291.438,00 |
Rückstellung im Jahr des Ausscheidens
(Anwartschaftsbarwert für Altersrente in Höhe von € 42.858,00)
|
€ 249.438,00 |
Rückstellungsauflösung in Höhe von |
€ 42.000,00 |
Anwartschaftsbarwert für € 20.000,00 Altersrente |
€ 116.405,00 |
Verdeckte Gewinnausschüttung
(Differenz zwischen Anwartschaftsbarwert für Altersrente in Höhe von € 42.857,00 und € 20.000)
|
€ 133.033,00 |
Steuerliche Aspekte:
Rechtsfolgen einer vGA:
- Beim Gesellschafter ist die vGA als Dividende (um)zu- qualifizieren.
Ab 2009 grundsätzlich Abgeltungsteuer bzw. Teileinkünfteverfahren
- vGA unterliegt grundsätzlich dem Kapitalertragsteuerabzug ;
bisher anders besteuerte Einkünfte sind umzuqualifizieren. ( vdabbakw )
Insolvenzsicherung korrekt ausgeführt?
Insolvenzsicherung korrekt ausgeführt?
Wenn z.B. dieser Vorbehalt des Widerrufs(Mustervorbehalt gem. EStR R6a) in Ihrer Pensionszusage steht ;
Steuerlich zwar unschädlich, jedoch im Hinblick auf die Insolvenzsicherung katastrophal:
"Die Firma behält sich vor, die Leistungen zu kürzen oder einzustellen, wenn die bei Erteilung der Pensionszusage maßgebenden
Verhältnisse sich nachhaltig so wesentlich geändert haben, dass der Firma die Aufrechterhaltung der zugesagten Leistungen auch
unter objektiver Beachtung der Belange des Pensionsberechtigten nicht mehr zugemutet werden kann."
Folgende Dokumente müssen zu allen Versicherungsverträgen und Kapitalanlagen vorhanden sein:
- Verpfändungsvereinbarung
- Verpfändungsanzeige
- Verpfändungsbestätigung durch Versicherer bzw. Depotbank
Konsequenz:
"Türöffner" für Insolvenzverwalter zum Widerruf der Pensionszusage, die Pensionszusage und deren Finanzierung ist
verloren, weil
- Wegfall des Rechtsanspruchs,
- Wegfall des Pfandrechts
Der Insolvenzverwalter kann die Rückdeckungsversicherungen u. a. kündigen und verwerten
Sehr hohes Schadenpotential!!
Der Versorgungsberechtigte GGF 10 Jahre vor Pensionsalter? Überprüfung des Versorgungsniveaus bzw. Versorgungszieles dringend erforderlich!
Pensionszusage ausreichend finanziert
Geänderte Anforderungen an Pensionszusagen aufgrund des BilMog (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz)
Finanzierung
Die Finanzierung der Pensionszusage erreicht zum geplanten Pensionsalter nicht die erforderliche Höhe:
Konsequenz:
- weder die zugesagte Rente noch eine Kapitalabfindung kann zum vereinbarten Pensionsalter bezahlt werden.
- Verlust der geplanten Versorgung!
- Die steuerlichen Folgen für den Gesellschafter-Geschäftsführer, falls dieser auf seine Altersrente verzichten muss, können erheblich sein.
- hohe Steuerzahlung ("verdeckte Einlage")
- Der Verkauf einer GmbH mit einer unzureichend finanzierten Pensionszusage ist nur unter hohen Preisabschlägen möglich. Sehr häufig verhindert eine bestehende Pensionszusage aber den Verkauf.
Sehr hohes Schadenpotential!!
Einfaches Prüfschema:
Wenn der aktuelle Wert der Rückdeckungsversicherungen, Fonds usw. kleiner als die Pensionsrückstellung zum aktuellen Bilanzstichtag ist,
so ist dies sehr häufig ein sicheres Zeichen, dass die Pensionszusage nicht ausreichend finanziert ist.
Aktivwert < Pensionsrückstellung?
Aktivwert = aktueller Wert der Rückdeckungsversicherung oder Fonds usw. ( vdabbakw )