Überprüfung
Die Überprüfung der Pensionszusage, wie funktioniert das?
Die Überprüfung der Pensionszusage erfolgt durch unsere Spezialisten, die auf diesem Gebiet über langjährige Berufserfahrung verfügen
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Für die formale Überprüfung der Pensionszusage
- Pensionszusage und alle Nachträge sowie der dazugehörigen Gesellschafterbeschlüsse
- aktuelles versicherungsmathematisches Gutachten
- Verpfändungsvereinbarungen, Verpfändungsanzeigen und Verpfändungsbestätigungen
- Fragebogen
- Für die Überprüfung der Finanzierung
Kopien aller Dokumente zur Finanzierung
- Versicherungsscheine, Nachträge zu Versicherungsscheinen, jeweils mit aktuellster Aktivwertbescheinigung
- Versicherungsscheine und Nachträge zu den Versicherungsscheinen der Risikoversicherungen
- Kontoauszüge von Investmentfonds
- Bescheinigungen über sonstige Guthaben/ Beteiligungen u. a.

Sie sind sich nicht sicher? Wir prüfen
Wie funktioniert eine Überprüfung einer Pensionszusage?
Wir prüfen eine bestehende Pensionszusage mit dem Ziel, etwaigen Handlungsbedarf einzuschätzen.
Sie erhalten einen Kurzcheck mit Bewertung des Schadenpotentials von uns.
Sie erhalten eine Rückmeldung innerhalb der nächsten 2 Werktage. Bis entstehen für Sie keine Kosten.
Nach unserer Rückmeldung und wenn dies von Ihnen gewünscht wird: Prüfung der bestehenden Pensionszusage im Bezug auf Optimierungsspielräume und formelle Fehler im Hinblick auf versicherungsmathematische Bewertbarkeit und wirtschaftliche Optimierung inkl. Handlungsempfehlungen
u.a. auch Prüfung der Insolvenzsicherung; Ermittlung vorzeitiger Versorgungsrisiken; Ermittlung von Finanzierungsrisiken; betriebswirtschaftliche Hochrechnung des steuerlichen Ergebnisses; der Liquidität und des Rückstellungsvolumens; Empfehlungen und Gestaltungshinweise, ggf. Vorschläge zur Neufassung der Versorgungszusage. ( vdabbakw )

- Bei Bedarf Ausformulierung eines Vorschlages für einen evtl. notwendigen Nachtrag zur Pensionszusage mit Anpassung der Pensionszusage an die Bedarfssituation des GGF
- Anpassung der Pensionszusage an die wirtschaftliche Lage der GmbH
- Anpassung der Finanzierung