Schadensbeispiele
Verdeckte Gewinnausschüttung bei vorzeitigem Ausscheiden
Dies bewirkt je nach Fall zum Teil hohe Steuernachzahlungen, die spätestens bei einer Betriebsprüfung festgestellt werden, ohne dass es beim GGF tatsächlich zu einem Zufluss gekommen ist.
Hohes Schadenpotential!!
Formulierungen, die in bestimmten Situationen vGA bewirken sind in 80% der Pensionszusagen enthalten.
>> Beispiel verdeckte Gewinnausschüttung vGA
Unverfallbarkeit - Höhe des ratierlichen Anspruchs
Beispiel: vorzeitiges Ausscheiden
- Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer - geboren Januar 1951
- Diensteintritt mit 30 - 1981
- Zusageerteilung mit 50 - 2001
- Zusage auf € 60.000,00 Altersrente zum 65. Lebensjahr (Festrente)
- Ausscheiden mit unverfallbaren Anwartschaften mit 55 - 2006
Die m/n-tel-Berechnung laut Dienstvertrag stellt sich wie folgt dar:
m = tatsächliche Dienstzeit seit Diensteintritt = 25 Jahre (von 30 bis 55)
n = maximal mögliche Dienstzeit = 35 Jahre (von 30 bis 65)
m/n-tel = 25/35 = 71,43% aus € 60.000,00 € = € 42.857,00 €
Es ergibt sich eine ratierliche Anwartschaft auf eine Altersrente in Höhe von
€ 42.857,00. In dieser Höhe ist das zusagende Unternehmen dienstvertraglich
gegenüber dem Versorgungsberechtigten in der Verpflichtung und hat in der
Handelsbilanz Rückstellungen zu bilden.
Rückstellungen in der Vorjahresbilanz vor Ausscheiden
(Teilwert für Altersrente in Höhe von € 60.000,00 €) |
€ 291.438,00 |
Rückstellung im Jahr des Ausscheidens
(Anwartschaftsbarwert für Altersrente in Höhe von € 42.857,00)
|
€ 249.438,00 |
Rückstellungsauflösung in Höhe von |
€ 42.000,00 |
m/n-tel-Berechnung lauf Auffassung des BFH - mit entsprechender Konsequenz für die Steuerbilanz:
m = tatsächliche Dienstzeit seit Zusageerteilung = 5 Jahre (von 50 bis 55)
n = maximal mögliche Dienstzeit seit Zusageerteilung = 15 Jahre (von 50 bis 65)
m/n-tel = 5/15 = 33,33% aus € 60.000,00 = € 20.000,00
Rückstellung in der Vorjahresbilanz vor Ausscheiden
(Teilwert für Altersrente in Höhe von € 60.000 ) |
€ 291.438,00 |
Rückstellung im Jahr des Ausscheidens
(Anwartschaftsbarwert für Altersrente in Höhe von € 42.858,00)
|
€ 249.438,00 |
Rückstellungsauflösung in Höhe von |
€ 42.000,00 |
Anwartschaftsbarwert für € 20.000,00 Altersrente |
€ 116.405,00 |
Verdeckte Gewinnausschüttung
(Differenz zwischen Anwartschaftsbarwert für Altersrente in Höhe von € 42.857,00 und € 20.000)
|
€ 133.033,00 |
Steuerliche Aspekte:
Rechtsfolgen einer vGA:
- Beim Gesellschafter ist die vGA als Dividende (um)zu- qualifizieren.
Ab 2009 grundsätzlich Abgeltungsteuer bzw. Teileinkünfteverfahren
- vGA unterliegt grundsätzlich dem Kapitalertragsteuerabzug ;
bisher anders besteuerte Einkünfte sind umzuqualifizieren. ( vdabbakw )
Insolvenzsicherung korrekt ausgeführt?
Fehlerhafte Formulierungen in der Pensionszusage können als "Türöffner" für Insolvenzverwalter zum Widerruf der
Pensionszusage wirken.
Konsequenz: Damit ist die Pensionszusage und deren Finanzierung für den GGF verloren, auch wenn z.B. die
Rückdeckungsversicherung ordnungsgemäß an den GGF verpfändet wurde.
Der Insolvenzverwalter kann die Rückdeckungsversicherungen oder andere Kapitalanlagen kündigen und verwerten!
Kleinste Formfehler in der Insolvenzsicherung bewirken im Insolvenzfall der GmbH den vollständigen Verlust der
Altersversorgung des GGF!
Sehr hohes Schadenpotential!! Formfehler in der Insolvenzsicherung sind sehr häufig! ( vdabbakw )
Folgende Dokumente müssen zu allen Versicherungsverträgen und Kapitalanlagen vorhanden sein:
- Verpfändungsvereinbarung
- Verpfändungsanzeige
- Verpfändungsbestätigung durch Versicherer bzw. Depotbank
Pensionszusage nicht ausreichend finanziert (Unterfinanzierung)
Finanzierung
Die Finanzierung der Pensionszusage erreicht zum geplanten Pensionsalter nicht die erforderliche Höhe:
Konsequenz:
- weder die zugesagte Rente noch eine Kapitalabfindung kann zum vereinbarten Pensionsalter bezahlt werden.
Verlust der geplanten Versorgung!
- Die steuerlichen Folgen für den Gesellschafter-Geschäftsführer, falls dieser auf seine Altersrente verzichten muss, können erheblich sein.
(hohe Steuerzahlung wegen "verdeckter Einlage")
- Der Verkauf einer GmbH mit einer unzureichend finanzierten Pensionszusage ist nur unter hohen Preisabschlägen möglich. Sehr häufig verhindert eine bestehende Pensionszusage aber den Verkauf.
Sehr hohes Schadenpotential!!
Wodurch ergibt sich die Unterfinanzierung? Ich habe doch (damals) eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen?
- Gestiegene Lebenserwartung
- Gesunkene Kapitalmarktzinsen
- Unzureichende Überprüfung der Finanzierung