Direktzusage
Direktzusage: Betriebliche Altersvorsorge vom Betrieb selbst
Durch eine Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinen Mitarbeitern im Ruhestand eine regelmäßige betriebliche
Zusatzrente zu leisten - anders bei Zwischenschaltung einer Unterstützungskasse, eines Pensionsfonds oder einer Direktversicherung,
die später die Rente zahlen. Bei einer Direktzusage erwirbt der Arbeitnehmer also einen Rentenanspruch direkt gegenüber dem Betrieb.
Der Arbeitgeber kann Pensionsrückstellungen steuerlich geltend machen
Wenn der Arbeitgeber sich für eine Direktzusage als betriebliche Altersvorsorge entscheidet, zahlt er die Betriebsrente selbst.
Dafür muss er bereits während des aktiven Arbeitslebens seiner Mitarbeiter Pensionsrückstellungen bilden. Diese Pensionsrückstellungen
kann der Arbeitgeber gewinnmindernd steuerlich geltend machen, dadurch verbessert sich die Liquidität seines Unternehmens.
Direktzusage am besten mit Rückdeckungsversicherung
Die Höhe der späteren Rente können Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei vereinbaren. Zur Absicherung der Direktzusage muss der
Arbeitgeber Beiträge zum Pensionssicherungsverein (PSV) leisten. Der PSV zahlt die Betriebsrenten aus, falls der Arbeitgeber
zahlungsunfähig werden sollte. Um die Leistungen aus der Direktzusage später problemlos finanzieren zu können, sollte der Arbeitgeber
eine Rückdeckungsversicherung abschließen. ( vdabbakw )