Direktversicherung
Direktversicherung: Betriebliche Vorsorge mit guter Rendite
Auf die gesetzliche Rente allein darf man sich heute nicht mehr verlassen - mit einer Betriebsrente in Form einer Direktversicherung kann
man zusätzlich fürs Alter vorsorgen. Wegen des geringen Verwaltungsaufwands ist die Direktversicherung besonders gut für kleine und mittlere
Unternehmen geeignet. Arbeitgeber, die keine anderen Vorsorgewege wie etwa Direktzusagen oder Pensionsfonds vorsehen, müssen ihren
Mitarbeitern laut Gesetz zumindest eine Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge anbieten.
Die Direktversicherung ist auch für kleine Betriebe geeignet
Die Direktversicherung funktioniert ganz einfach: Der Arbeitgeber schließt für den Beschäftigten eine private Rentenversicherung ab.
Der Betrieb führt den Beitrag direkt aus dem Bruttogehalt des Mitarbeiters an den Direktversicherer ab. Das angesparte Kapital wird später
als feste monatliche Rente ausgezahlt. Wenn ein Kapitalwahlrecht vereinbart ist, kann man es gleich bei Rentenbeginn in einer Summe entnehmen.
In vielen Branchen ist die Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung im Tarifvertrag geregelt. Bei richtiger Vertragsgestaltung zahlt der Staat für die
Direktversicherung sogar Riester-Förderung. ( vdabbakw )
Beiträge zur Direktversicherung sind steuer- und abgabenfrei
Die Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen
Rentenversicherung (West) steuer- und sozialabgabenfrei, unversteuert bleibt zusätzlich ein Festbetrag von 1.800 Euro.
Viele Unternehmen leisten freiwillig oder nach Tarifvertrag einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge ihrer Beschäftigten.
Auch die Arbeitgeberbeiträge zu Direktversicherungen sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.